BERATUNG

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Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen zustehen!

Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen und Ihren pflegenden Angehörigen zustehen!

Wir sind ein anerkannter Betreuungsdienst durch das AnFöVo des Landes NRW, dazu sind wir auch eine anerkannte Beratungsstelle nach §37 ABS 7 SGB XI.

Schon damals in der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft wurde immer gesagt: ambulant vor stationär. Das heißt soviel, dass die Senioren solange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben sollen wie es eben nur geht! „Einen alten Baum verpflanzt man nicht so leicht.“ Und genau nach diesem Motto arbeiten wir auch! Wir unterstützen Sie gerne so lange wie es eben nur geht in ihrem gewohnten Umfeld. Und damit kommen wir auch schon zu dem monatlichen Entlastungsbetrag, der Ihnen ab dem Pflegegrad 1 zusteht. Dieser umfasst eine Summe von 125€ monatlich.

Diese 125€ pro Monat können unter anderem von anerkannten Pflege-/ oder Betreuungsdiensten den Pflegekassen in Rechnung gestellt werden. Der Entlastungsbetrag ist oftmals noch gar nicht so bekannt bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Und genau dass muss sich ändern, es muss mehr Transparenz geben, wo Pflegende und Pflegebedürftige besser über Ihre finanziellen Möglichkeiten informiert werden! Zu diesem Themen dürfen Sie sich gerne jederzeit bei uns melden! Wir beraten Sie gerne!

Wir sind ein anerkannter Betreuungsdienst durch das AnFöVo des Landes NRW, dazu sind wir auch eine anerkannte Beratungsstelle nach §37 ABS 7 SGB XI.

Schon damals in der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft wurde immer gesagt: ambulant vor stationär. Das heißt soviel, dass die Senioren solange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben sollen wie es eben nur geht! „Einen alten Baum verpflanzt man nicht so leicht.“ Und genau nach diesem Motto arbeiten wir auch! Wir unterstützen Sie gerne so lange wie es eben nur geht in ihrem gewohnten Umfeld. Und damit kommen wir auch schon zu dem monatlichen Entlastungsbetrag, der Ihnen ab dem Pflegegrad 1 zusteht. Dieser umfasst eine Summe von 125€ monatlich.

Diese 125€ pro Monat können unter anderem von anerkannten Pflege-/ oder Betreuungsdiensten den Pflegekassen in Rechnung gestellt werden. Der Entlastungsbetrag ist oftmals noch gar nicht so bekannt bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Und genau dass muss sich ändern, es muss mehr Transparenz geben, wo Pflegende und Pflegebedürftige besser über Ihre finanziellen Möglichkeiten informiert werden! Zu diesem Themen dürfen Sie sich gerne jederzeit bei uns melden! Wir beraten Sie gerne!

Als anerkannter Be­treu­ungs­dienst sorgen wir dafür, dass Sie alle Ihnen zu­stehenden Lei­stungen erhalten! Wir sind stolz darauf, als anerkannter Be­treu­ungs­dienst die Zulassung zu haben, direkt mit den Pflege­kassen abrechnen zu dürfen. Das bedeutet für Sie: weniger Bürokratie und mehr Zeit für das, was wirklich zählt – Ihre Betreuung und Pflege. 

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Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie den vollen Betrag, der Ihnen zusteht, ausschöpfen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, die bestmöglichen Leistungen zu erhalten und optimal versorgt zu sein. Wir beraten Sie umfassend und kümmern uns um alle Formalitäten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden konzentrieren können. 

Als anerkannter Be­treu­ungs­dienst sorgen wir dafür, dass Sie alle Ihnen zu­stehenden Lei­stungen erhalten! Wir sind stolz darauf, als anerkannter Be­treu­ungs­dienst die Zulassung zu haben, direkt mit den Pflege­kassen abrechnen zu dürfen. Das bedeutet für Sie: weniger Bürokratie und mehr Zeit für das, was wirklich zählt – Ihre Betreuung und Pflege. 

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Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie den vollen Betrag, der Ihnen zusteht, ausschöpfen. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, die bestmöglichen Leistungen zu erhalten und optimal versorgt zu sein. Wir beraten Sie umfassend und kümmern uns um alle Formalitäten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden konzentrieren können. 

Welcher Pflegegrad ist relevant und welche Leistungen bekommt man?

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Welcher Pflegegrad ist relevant und welche Leistungen bekommt man?

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Wenn Sie Leistungen der Pflege­ver­sicherung be­an­spruchen möchten, benötigen Sie einen der fünf Pfle­ge­grade. Die Pfle­ge­grade 1 bis 5 bestimmen den indi­viduellen Pfle­ge­bedarf einer Person und legen fest, welche Art von Unter­stützung sie erhält. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Pfle­ge­grade, die jeweiligen Vor­aus­setz­ungen und die Lei­stungen, die Sie oder Ihre An­ge­hörigen in Anspruch nehmen können. 

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Voraussetzungen:

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine Person eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweist. Dies bedeutet, dass im Alltag nur punktuell Hilfe benötigt wird, beispielsweise bei der Körperpflege oder leichten Haushaltstätigkeiten.

 

Leistungen:

  • Monatliches Pflegegeld: 0 €
  • Pflegesachleistungen (z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst): 0 €
  • Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 €
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 € pro Monat

Wenn Sie Leistungen der Pflege­ver­sicherung be­an­spruchen möchten, benötigen Sie einen der fünf Pfle­ge­grade. Die Pfle­ge­grade 1 bis 5 bestimmen den indi­viduellen Pfle­ge­bedarf einer Person und legen fest, welche Art von Unter­stützung sie erhält. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Pfle­ge­grade, die jeweiligen Vor­aus­setz­ungen und die Lei­stungen, die Sie oder Ihre An­ge­hörigen in Anspruch nehmen können. 

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Voraussetzungen:

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine Person eine geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweist. Dies bedeutet, dass im Alltag nur punktuell Hilfe benötigt wird, beispielsweise bei der Körperpflege oder leichten Haushaltstätigkeiten.

 

Leistungen:

  • Monatliches Pflegegeld: 0 €
  • Pflegesachleistungen (z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst): 0 €
  • Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 €
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 € pro Monat

Wie unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen?

Wie unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen?

Wir stehen Ihnen zur Seite, um den passenden Pflegegrad zu ermitteln und die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend zu den Leistungen, die Ihnen zustehen.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, den Alltag zu erleichtern.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um den passenden Pflegegrad zu ermitteln und die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend zu den Leistungen, die Ihnen zustehen.

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Am Schürhof 16, Gebäude 44, 59229 Ahlen

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